Skip to content

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
Die Lieferung, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich nach Art und Umfang des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftragnehmers und der Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.

II. Lieferung und Leistung
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertag kommt durch Übermittlung eines vom Auftraggeber unterzeichneten Angebots zustande, dem eine schriftliche Auftragsbetätigung durch den Auftragnehmer folgt. Ein Vertrag ist in jedem Fall zustande gekommen, wenn der Auftragnehmer nach Übermittlung des vom Auftragnehmer unterzeichneten Angebots mit der Durchführung des Auftrages begonnen hat. Der Auftragnehmer ist berechtigt, abweichende von der Bestellung des Kunden, geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt werden. Das Recht zur Teillieferung und deren Fakturierung, insbesondere für den Fall, dass der Auftragnehmer übernommen hat, Teile einer Gesamtanlage zu liefern, bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Solange nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer berechtigt aber nicht verpflichtet die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern.

III. Stornierung, Verschiebung der Liefertermine
Falls der Kunde beschädigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder eine Verschiebung von Liefer- und Montageterminen mit dem Auftragnehmer vereinbart, die er zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer ohne gesonderte Nachweise Schadensersatz in Höhe des Listenpreises der Bestellung geltend machen. Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf in Schriftform.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen
Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder Angebot ergebenen Preise versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und andere gesetzlicher Abgaben. Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung werden dem Auftraggeber entsprechend der jeweils gültigen Preislisten zusätzlich berechnet. Zahlungen sind nach Rechnungsstellung innerhalb von fünf Tagen ohne jeden Abzug fällig.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Fertigstellung des Auftrages. Abschlagszahlungen sind nach vorheriger Absprache durch Schriftform zu klären, sofern die zu erbringende Leistung einen Wert von Euro 2.500,00 überschreitet können Abschlagszahlungen ohne Absprache veranschlagt werden. Abschlagszahlungen sind binnen drei Tagen nach Zugang der Aufstellung zu leisten.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen, Gemäß § 284 Abs.3 Satz 1 BGB zu. Soweit Umstände oder Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden erkennen lassen, kann der Auftragnehmer jederzeit wahlweise Leistungen und Montage Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistungen oder Sicherheiten verlangen.

V. Eigentumsvorbehalt
Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung aller offenen Forderungen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Gesamtanlage in irgendeiner Form ist unzulässig. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und den Auftragnehmer unverzüglich zu verständigen. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte des Auftragnehmers berücksichtigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Auftragnehmer liegt soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

VI. Gewährleitung
Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften nach dem BGB. Dem Auftragnehmer steht im Gewährleistungsfall nach der Wahl bis zu dreimaliger Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Gewährleistungsansprüche unverzüglich schriftlich nach Bekannt werden gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Im Fall der Nachbesserung übernimmt der Auftragnehmer die Arbeitskosten. Alle sonstigen Nebenkosten, insbesondere Transportkosten für das Ersatzteil, trägt der Auftraggeber, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Auftraggeber oder Dritter unsachgemäß installiert, bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt wird, sofern es nicht den Installationsanforderungen entspricht. Ergibt die Überprüfung eine Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für An- und Abfahrt sowie Arbeitszeit und Reparatur.

VII. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den damals bekannten Umständen zu rechnen war. Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung des Auftragnehmers für vorsätzliche und grob fahrlässige Verhalten bleibt von den vorgenannten Handlungsbeschränkungen unberührt.

VIII. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt deutsches Recht. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergeben Streitigkeiten Grünwald.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: 01. Januar 2019

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen?

Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!